Vereinfachte Reisebedingungen         diese Seite drucken

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ine Buchung kann schriftlich oder fernmündlich beim Reiseveranstalter (Waldsiedlung am Waschsee - Peter Heinze) erfolgen.
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it der Übersendung der Reisebestätigung inkl. Preisangaben und Leistungsumfang und Eingang der Reiseanmeldung beim Veranstalter wird diese als Vertrag wirksam.

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urzfristige Buchungen werden auch mündlich vertraglich wirksam. Ein Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises ( min. 50,- € ) sichert Ihre und die Ansprüche des Reiseveranstalters. Die Anzahlung ist innerhalb 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung auf ein genanntes Konto zu überweisen. Die Restzahlung soll 14 Tage vor Antritt des Urlaubsplatzes auf ein genanntes Konto überwiesen werden.
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er Reiseveranstalter kann vom Vertrag zurücktreten wenn:
a) keine Reisebestätigung eingegangen ist, und 
b) kein Zahlungseingang festgestellt werden konnte.
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ei kurzfristigen Buchungen ist der vollständige Reisepreis bei Reiseantritt zu entrichten !
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lle anfallenden Nebenkosten werden gesondert ausgewiesen ( Preisliste ). Für Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen gilt grundsätzlich die aktuelle Preisliste. Der Reiseveranstalter haftet für die Richtigkeit und Absicherung der Leistungsbeschreibung. Geringfügige Abweichungen, welche den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen, bleiben davon unberührt. Beanstandungen zeigen Sie bitte unverzüglich beim Veranstalter an, und lassen sich diese schriftlich bestätigen. Bei erheblichen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung bzw. Beanstandungen, bei denen sofortige Abhilfe geschaffen werden kann, ist vom Reiseveranstalter angemessener Schadenersatz zu leisten. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis durch den Mieter innerhalb eines Monats nach Reiseende.
 Für alle Schäden, welche auf Verschulden des Mieters zurückzuführen sind, haftet dieser in voller Höhe. 
Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist jederzeit möglich und wird mit Eingang beim Reiseveranstalter wirksam, jedoch kann in diesem Fall, bzw. bei Nichtantritt der Reise Schadenersatz gefordert werden. 
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ie Entschädigung staffelt sich wie folgt:
  • 60-30 Tage vor Reiseantritt - 10% vom Reisepreis  (min. 25,-€)
  • ab 30 Tage vor Reiseantritt - 50% vom Reisepreis
  • bei Nichtantritt - 90% vom Reisepreis
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er Mieter hat das Recht einen geringeren Schaden nachzuweisen bzw. einen Nachfolger zu benennen. Änderungen in der Belegung der Einheiten können vom Veranstalter aus wichtigen Gründen im Ausnahmefall vorgenommen werden. Es wird dann eine gleichwertige Unterkunft zur Verfügung gestellt. 

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er Mieter erkennt die Reisebedingungen mit Vertragsbeginn an.


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